
Hausordnung des BJGZ Scharmbeck
| 1. | In diesem Hause soll das Evangelium von Jesus Christus verkündet und gelebt werden. |
| 2. | Als Stätte der Einkehr, der Begegnung und der Zurüstung darf es nicht zweckentfremdet benutzt werden. Es ist untersagt, Tiere mitzubringen. |
| 3. | Die gesetzlichen Bestimmungen, z.B. des Jugendschutzgesetzes (Alkohol, Rauchen, sittliches Verhalten), des Bürgerlichen Gesetzbuches (Mittagspause, Nachtruhe) sind einzuhalten. Jugendgruppen ist das Rauchen im Haus untersagt. |
| 4. | Die Nachbarn und Ortsbewohner sollten durch das Verhalten von Gruppenangehörigen und Besuchern nicht belästigt werden. Für Ballspiele ist die in Kürze verfügbare Spielwiese zu benutzen. |
| 5. | Das Inventar, die Räume und Außenanlagen sind zu schonen. Gruppenleiter, Mieter, haften für Schäden auch Personenschäden, die während der Zeit der Benutzung des Hauses verursacht bzw. entstanden sind und Dritten nicht zur Last gelegt werden können. Der Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen vom Hausvorstand vorzulegen. |
| 6. | Die benutzten Räume sind zu reinigen und in ordentlichem Zustand zu verlassen. Sollte dies nicht geschehen, wird für die nachträgliche Reinigung der Räume eine Kostenpauschale von € 60,-- nachgefordert. Das Haus wird Ihnen übergeben und auch wieder abgenommen. |
| 7. | Die örtlichen Versammlungen (Bibelstunden, Chorproben, Jugendstunden, Kindergruppen usw.) dürfen nicht behindert werden. Siehe Aushang am "Schwarzen Brett". |
| 8. | Bei grobem Verstoß gegen diese Ordnung kann der Hausvorstand eine weitere Nutzung des Hauses untersagen. |
| 9. | Absagen müssen bis 6 Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgen. Bei kurzfristigeren Absagen wird eine Ausfallentschädigung von € 65,-- berechnet. |
| 10. | Die Benutzung von Schlafsäcken ist nicht gestattet. Bettwäsche kann für € 8,-- ausgeliehen werden. (Oberbett € 4,--, Laken € 3,--, Kissen € 2,--) |
| 11. | Für die nötige Verpflegung haben die Gruppen selbst zu sorgen. Küchenpersonal ist mitzubringen. Das Personal sollte mindestens 18 Jahre alt sein und eine echte Kochpraxis haben. Nach Rücksprache kann in Ausnahmefällen Küchenpersonal gestellt werden. |
| 12. | Kostenregelung: ab 01.01.2006 (Änderungen vorbehalten): | | | Übernachtung | Nebenkosten | Vollpension |
|---|
| Kinder | | € 3,00 | € 2,50 | auf Anfrage | | Jugendliche | | € 4,00 | € 3,50 | auf Anfrage | | Erwachsene | | € 5,00 | € 4,50 | auf Anfrage |
In den Nebenkosten sind enthalten: Küchenbenutzung, Heizung, Wasser und Strom. Die Nebenkosten betragen mindestens € 65,-- pro Tag, unabhängig von der Teilnehmerzahl der Gruppe. |
Der Hausvorstand